06.01.2012 | News
Bereits im August 2011 entschied das Landgericht Aschaffenburg, dass auch bei geschäftlich genutzen Facebook-Seiten der Betreiber klar erkennbar und ausgewiesen sein muss.
Die von Facebebook dazu bereitgestellte "Info"-Seite reiche nicht aus. Aus dem Begriff "Info" gehe nicht eindeutig hervor, dass es sich dabei um ein Impressum handelt. Diese Auffassung wurde vom Landgericht Frankfurt im Oktober 2011 bestätigt.
Quellen hier, hier, hier und hier auch.
Wir wollen diese Urteile nicht bewerten oder kommentieren. Natürlich bieten wir all unseren Kunden und Interessierten an, Ihre Facebook-Seite kostenfrei auf den aktuell empfohlenen Standard umzurüsten.
Dazu wird unter anderem ein neuer Reiter mit der Bezeichnung "Impressum" erzeugt, der dann die notwendigen Impressumsangaben enthält und klar gekennzeichnet ist.
Man muss dazu allerdings einschränkend sagen, dass mit den aktuell verfügbaren Mitteln keine 100%ige Erfüllung einer Impressumspflicht gewährleistet werden kann. Auf mobilen Endgeräten sind fast alle der möglichen Maßnahmen nicht zu sehen.
Ob und wie die derzeit verfügbaren Maßnahmen in Deutschland rechtlich zu bewerten sind, wird sich (hoffentlich nicht) zeigen. Bis dahin empfehlen wir, die eigenen geschäftlich genutzten Facebook-Seiten deutlichst möglich auszuzeichnen.
Ein Beispiel finden Sie auf unserer kleinen Facebook-Seite.
